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STADT UND GEWERBEVEREIN FÖRDERN KARBENER GEWERBE MIT NEUEM EINKAUFSGUTSCHEIN!

Mit einem einzigen Gutschein bei den meisten Geschäften, Restaurants und Dienstleistungsbetrieben in Karben einkaufen können: Dieses besondere Angebot ist ab sofort dank des neuen Karben-Gutscheins ganz einfach möglich. Der Gewerbeverein Karben e. V. und Stadt Karben wollen so den Einzelhandel vor Ort unterstützen und für das vielfältige Shopping-Angebot vor der eigenen Haustür werben. Ganz nebenbei ist so eine ideale Idee für alle entstanden, die noch ein Weihnachtsgeschenk suchen.

WOFÜR IST DER KARBEN-GUTSCHEIN IDEAL?

Wenn z. B. Vereine einzelne Mitglieder belohnen/auszeichnen wollen oder wenn Ihnen partout nicht das richtige Geschenk für einen Mitmenschen einfällt – der Karben-Gutschein ist auf jeden Fall besser als ein „Notgeschenk“. Der damit Bedachte kann sich damit selbst aussuchen, was er braucht. Und Sie leisten einen aktiven Beitrag zur Unterstützung der Geschäfte vor Ort.

WO GIBT ES KARBEN-GUTSCHEINE?

Die Gutscheine können am Empfang des Rathauses, bei Sie & Er Mode und Wäsche (in der Neuen Mitte) sowie direkt beim Gewerbeverein (bei Opportunity in der Robert-Bosch-Straße 24) erworben werden. Sie bezahlen dort genau den Wert des von Ihnen gewählten Gutscheins – ohne irgendeinen Aufschlag. Es ist nur Barzahlung möglich.

IN WELCHEN WERTEN GIBT ES KARBEN-GUTSCHEINE?

Die Gutscheine gibt es in den Werten 5,00 €, 10,00 €, 20,00 € und 50,00 €.

WO KÖNNEN DIE KARBEN-GUTSCHEINE EINGELÖST WERDEN?

Generell bei allen Karbener Unternehmen, die bereit sind, den Gutschein als Zahlungsmittel zu akzeptieren. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Der Gutschein kann nur mit vollem Wert eingelöst werden, eine Stückelung auf mehrere Einlösestellen oder Einkäufe ist also nicht möglich.

Beispiele für Einlösestellen des Karben Gutscheins:

Gutscheinaktion teilnehmende Unternehmen Stand November 2023
PDF-Datei, 108 KB

WIE LANGE IST EIN KARBEN-GUTSCHEIN GÜLTIG?

Jeder Gutschein ist 5 Jahre gültig.

WIE KOMMEN GUTSCHEIN-ANNEHMENDE UNTERNEHMEN AN IHR GELD?

Eingelöste Gutscheine können als Zahlungsmittel in anderen Karbener Unternehmen verwendet werden oder zur Einlösung im Original an den Gewerbeverein gesendet bzw. persönlich übergeben werden. Der Betrag wird überwiesen bzw. sofort ausgezahlt.
Zuständig für die Einlösung/Abwicklung ist der Gewerbeverein Karben e. V., Robert-Bosch-Straße 24. Ansprechpartner ist hier Joachim Barowski (joachim.barowski@gewerbeverein-karben.de, 06039 9226-22).

WAS PASSIERT MIT DEN ALTEN, BISHERIGEN GUTSCHEINEN?

Sowohl die Gewerbeverein-Gutscheine als auch die Gutscheine des Online-Marktplatzes Karben in ihren bisherigen Versionen werden ab sofort nicht mehr ausgegeben. Bereits ausgegebene Gutscheine behalten jedoch ihre Gültigkeit.

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